AGB - Skipoint Dunzinger in Altenmarkt und Flachauwinkl
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AGB

I. Geltungsbereich und Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und allen Skipoint Sportshops. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Von diesen AGB oder anderen schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen sind nicht verbindlich. 

II. Buchung, Vertragsabschluss

Buchungsaufträge von Kunden sind schriftlich zu erteilen und Erlangen mit Leistung einer 10 %igen Anzahlung sowie einer schriftlichen Buchungsbestätigung ihre Gültigkeit. Das gebuchte Material muss am vereinbarten Tag abgeholt werden. Nach Ablauf wird die Reservierung storniert und Skipoint Sportshop behält die Anzahlung. Skipoint Sportshop ist über jede Verspätung zu informieren und wird bis zum Tag vor Reservierungsbeginn die Reservierungsanzahlung zurückbezahlt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

III. Kaution, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu entrichten. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird. Als Pfand ist ein blanko unterfertigter Kreditkartenabzug, das Original eines Lichtbildausweises oder Gelddepot in Höhe des Zeitwertes des Sportgerätes zu erlegen.

IV. Verleihdauer, Rückgabe

Die Mindestverleihdauer für das gebuchte Material beträgt einen Tag. Für Ausrüstungen die erst nach 10. 00 Uhr retourniert werden, wird der laufende Kalendertag mitberechnet. Bei Vermietungen ab 16.00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauf folgenden Kalendertag verrechnet. Kann das Sportgerät infolge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet.

Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet. Eine vorzeitige Rückgabe des Sportgerätes und Erstattung des nicht verbrauchten Mietpreises ist nur möglich, wenn der Mieter aus wichtigen Gründen vorzeitig abreisen muss. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Sportgerätes wird der Kreditkartenabzug oder das Gelddepot bzw. das Dokument an den Mieter ausgefolgt.

V. Gebrauch, Diebstahl

Der Kunde trägt ab dem Zeitpunkt an dem er seine Ausrüstung im Shop abgeholt hat für die gesamte Mietdauer die volle Verantwortung für das Mietmaterial. Der Kunde darf das Mietmaterial nur für den normalen Gebrauch verwenden und damit bei keinen Rennen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, außer es handelt sich dabei um eine Veranstaltung des Skipoint Sportshop. Das gemietete Material ist ausschließlich zum Gebrauch des Kunden bestimmt und darf unter keinen Umständen an eine dritte Person verliehen werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Schi nur einzeln und von einander getrennt abgestellt oder in einem Schisafe verwahrt werden. Während der Nacht muss das Sportgerät in einem versperrten Skiraum der Unterkunft oder in einem versperrten Kraftfahrzeug verwahrt werden. Die Ausrüstungsgegenstände sind gegen Materialbruch oder Diebstahl versichert. Im Falle eines Materialbruchs oder Diebstahls ist vom Mieter ein Selbstbehalt zu bezahlen. Dieser ist vom Wert des geliehenen Materials abhängig, wird jährlich neu festgesetzt und gilt der in der Preisliste festgesetzte Selbstbehalt als vereinbart.

Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden. Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein Anspruch auf Ersatzmaterial, auch kann für die abhanden gekommenen oder gestohlenen Ausrüstungsgegenstände die geleistete Mietgebühr nicht angerechnet werden.

VI. Rückgabe

Jeder Mieter haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe des Materials bis zur Höhe des Verkaufswertes der gemieteten Gegenstände. Auch haftet der Mieter für den durch die nicht ordnungsgemäße Benützung der an den Geräten entstandenen Schaden bis zur Höhe des Verkaufswertes.

VII. Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche des Kunden werden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach der Wahl des Skipoint Sportshops entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate ab Kenntnis des Schadens.

VIII. Bindungseinstellung

Mit der Unterschrift auf dem Adressenformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern. Die Sicherheitsbindungen werden mit den neuesten elektronischen Bindungsprüfungsgeräten überprüft und anhand der Kundendaten individuell auf den Mieter des Mietgegenstandes eingestellt (ISO 13993). Für Haftung für Schäden, welche aus unrichtiger Datenbekanntgabe resultieren bzw. aus eigenmächtiger Bindungseinstellung wird keine Haftung übernommen.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Alle Vereinbarungen mit dem Mieter unterliegen Österreichischem Recht. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt unser Sitz als Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Als Gerichtsstand wird Altenmarkt/Pongau vereinbart.

X. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge nicht.